Wildblumenwiese in Itterbeck

Die Stiftung Grafschaft Bentheim bietet Ihnen die Möglichkeit Stifter zu werden. Zwei Arten der Stiftungen sind möglich:

Sie gründen eine eigene Stiftung, die treuhänderisch durch die Stiftung Grafschaft Bentheim verwaltet wird. Mit der Stiftung können sich Privatpersonen, kleinere und mittlere Unternehmen zielgerichtet und nachhaltig für die Gesellschaft in der Region engagieren.

Sie finanzieren eine direkte Zustiftung, die unmittelbar ein Teil des Vermögens der Stiftung Grafschaft Bentheim wird. Als Zustifter legen Sie den konkreten Verwendungszweck Ihrer Zustiftung selbst fest, der jedoch im Rahmen des Satzungszwecks der Stiftung Grafschaft Bentheim liegen muss. In diesem Fall führt unsere Stiftung Ihre Zustiftung treuhänderisch als Sondervermögen.

Die Gründung einer eigenen Stiftung unter dem Dach der Stiftung Grafschaft Bentheim ist einfach und unbürokratisch. In nur sechs Schritten können Sie eine Stiftung gründen und nachhaltig Ihre persönlichen Ziele erreichen:

1. Namensgebung
2. Festlegung Stiftungszweck
3. Festlegung Startkapital
4. Erstellung Stiftungssatzung und Treuhandvertrag
5. Anmeldung der Stiftung
6. Leben der Stiftung

Direktkontakt

Stiftung Grafschaft Bentheim
Telefon 05921 72610-5254
info@stiftung-grafschaft-bentheim.de